Bericht zur 10. Herbsttagung des Netzwerks Migrationsrecht „Dynamiken in Einwanderungsgesellschaften“

von TOBIAS BRINGS-WIESEN und CHRISTIAN HELMRICH

tobias-brings-wiesen-sw christian-helmrich-swAm vergangenen Wochenende veranstaltete das Netzwerk Migrationsrecht in der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Hohenheim seine 10. Herbsttagung zum Thema „Dynamiken in Einwanderungsgesellschaften“. Im Fokus der Veranstaltung standen dabei die durch die herausfordernden Migrationsbewegungen der vergangenen Monate und Jahre ausgelösten Veränderungen des gesellschaftlichen, politischen und (rechts-)wissenschaftlichen Diskurses in einem nationalen, europäischen wie globalen Kontext. Vereinfacht gesagt stellte sich die Frage: Wie haben besagte Entwicklungen die Wahrnehmung und Verhaltensweise der betroffenen Akteure geprägt und gewandelt?

Die europäische Einwanderungsgesellschaft in einem globalen Kontext

Das erste Panel widmete sich dieser Frage am Freitagabend vor dem Hintergrund der letzten Aufsehen erregenden Reaktionen der Europäischen Union in der Krise.

Professor Jens Vedsted-Hansen von der Aarhus Universitet unterzog die von der Europäischen Kommission im Mai und Juli diesen Jahres unterbreiteten Reformvorschläge des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) einer kritischen Analyse. Als Antwort auf die eigens aufgeworfene Frage „Next Stop Towards Protection Solutions or Stop for Asylum Seekers?“ kam Vedsted-Hansen zu dem Schluss, dass die avisierte Version 3.0 des GEAS einen auffallend starken Schwerpunkt auf restriktive Elemente lege und somit in ihrer Gesamtschau auf eine zunehmende Institutionalisierung einer „Non-Arrival-Policy“ der EU hinauslaufe. Dies äußere sich zum einen in der zunehmenden „Externalisierung“ der europäischen Grenzen und der harmonisierten Verbindlichmachung und Ausweitung des Grundsatzes der „sicheren Drittstaaten“, zum anderen in der Mehrung der Sanktionsmaßnahmen zur Unterbindung von Rechtsmissbrauch und Sekundärmigration. Zwar führe die Umwandlung einer Mehrheit der Vorschriften des GEAS in der Theorie zu einer Harmonisierung, offen sei jedoch, ob diese letzten Endes – auch in der nationalen Umsetzung – zugunsten der Schutzsuchenden erfolgen würde und ob die Mitgliedstaaten, die sich bislang in Zurückhaltung übten, diesen Schritt tatsächlich mitgehen könnten – all dies würden erst die anstehenden Beratungen zeigen. In der anschließenden Diskussion zeigten sich das Panel und die Teilnehmer*innen besorgt, dass die negative Konnotation der Reformpakete auch entsprechende Auswirkungen auf das Bild der Schutzsuchenden in der Gesellschaft und die Praxis staatlicher Institutionen haben könnte.

Dr. Margerite Helena Zoeteweij-Turhan von der Université de Fribourg wandte sich sodann der EU-Türkei-Erklärung und der Situation der Geflüchteten in der Türkei zu. Zoeteweij-Turhan machte deutlich, dass es, um die politische und rechtliche Lage in der Türkei zu erfassen, eigentlich eines genauen Verständnisses der Motivation für diesen „Deal“ auf Seiten der Türkei bedürfe – ein solches Verständnis fehle uns jedoch. Die Erfüllung des Versprechens der Liberalisierung der Visabestimmungen sei bis heute unklar, der Resettlement-Mechanismus erweise sich als nicht funktionsfähig und die EU-Finanzhilfen könnten mangels einer gesicherten Kalkulation der tatsächlichen Kosten des türkischen Staates für die Versorgung der Schutzsuchenden nur bedingt Anreize schaffen. Dem „Deal“ scheine vielmehr eine eigene Dynamik zugrundeliegend. Zoeteweij-Turhan gewährte den Teilnehmer*innen sodann eine Einsicht in zentrale Elemente des türkischen Asylsystems. Sie machte deutlich, dass auf dem Papier zum Teil eine Annäherung an europäische Standards erkennbar sei, dass sich aber die relevanten Unterschiede in der Interpretation und Anwendung der Normen offenbarten. Auch werde es den Schutzsuchenden mangels Rechtskostenhilfe und staatlicher Aufklärung in der Praxis erheblich erschwert, von diesen Rechten Gebrauch zu machen. Als problematisch erweise sich überdies der Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt: Realistisch kaum erfüllbare Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis drängten die Betroffenen in die Schwarzarbeit; die türkische Bildungsinfrastruktur sei nicht auf Integration ausgerichtet, sodass in der Realität private Institutionen diese Aufgaben übernähmen. Nach der Öffnung für Wortmeldungen diskutierten die Teilnehmer*innen die übergeordnete politische Relevanz des „Deals“ für die EU-Türkei-Beziehungen und die Fragwürdigkeit der türkischen Schutzstandards und deren Relevanz für die Einordnung als „sicherer Drittstaat“.

Die Bedeutung von Grenzregimen für die Einwanderungsgesellschaft

Der Samstag begann mit einem Panel zur Bedeutung von (territorialen) Grenzen in Eiwanderungsgesellschaften. Fabiane Baxewanos, Universität Wien, widmete sich mit ihrem mit „Europe’s External Borders: The Externalization of Responsibility and the Shift of Borders“ betitelten Input-Vortrag den EU-Außengrenzen. Im Ausgangspunkt ausdrücklich „Externalisierung“ mit „Extraterritorialisierung“ gleichsetzend, zeigte sie auf, wie versucht werde, die für die Schutzsuchenden relevanten Grenzen immer weiter nach außen zu verschieben und ihnen das Erreichen dieser Grenzen zusehends zu erschweren. Das geschehe neben Zäunen durch zahlreiche rechtliche Instrumente, die Baxewanos kritisch evaluierte. Insbesondere ging sie ein auf die Konzepte der sicheren Herkunfts- bzw. Drittstaaten, Rückübernahmeabkommen, Visaerfordernisse, Verbindungsbeamt*innen und Abkommen mit Transitstaaten. Deutliche Kritik erfuhr auch das zunehmende „outsourcing“ von Verantwortlichkeiten auf private Akteure. Das alles resultiere in einer „fundamentalen Restrukturierung des EU-Grenzregimes“ und einem System der „cooperative deterrence“. Als grundlegendes Problem identifizierte Baxewanos ein veraltetes Verständnis von staatlicher Souveränität, das nun „strategisch“ als „Abwehrschild“ eingesetzt werde. Hieran müsse angesetzt werden: Klassische völkerrechtliche Prinzipien wie das der Souveränität müssten neu gedacht und politische Akteure entsprechend beeinflusst werden. Ein vielversprechendes Mittel sei dabei „strategische Prozessführung“. Auf die angedachten Lösungsmöglichkeiten wurde dann auch in der Plenumsdiskussion eingegangen. Den geäußerten Zweifeln, ob Gerichte für eine Neuinterpretation völkerrechtlicher Prinzipien empfänglich wären, wurde unter anderem mit dem Hinweis begegnet, dass es dann umso mehr einer engen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis bedürfe.

Im Anschluss befasste sich Dr. Evelien Brouwer, Vrije Universiteit Amsterdam, in ihrem Vortrag mit den EU-Innengrenzen. Überschrieben mit „Europe’s internal Borders: Idea and Future of the Schengen System“, leitete sie eindrucksvoll mit zwei Bildern ein: Marode, nach Einführung des Schengener Übereinkommens zurückgebaute Grenzanlagen auf der einen und – 30 Jahre später – massive Grenzzäune an der ungarischen Grenze auf der anderen Seite. Der Schengener Grenzkodex werde nun als „Einwanderungsinstrument“ genutzt. Ausgehend von den Grundentscheidungen der Art. 77 AEUV und Art. 22 Schengener Grenzkodex (SGK) für das freie Überschreiten der Binnengrenzen, arbeitete Brouwer den Ausnahmecharakter der installierten Kontrollen heraus. Zunächst widmete sie sich den auf der Grundlage von Art. 23 SGK durchgeführten „mobilen Polizeikontrollen“ und betonte dabei besonders, dass diese polizeilichen Maßnahmen gem. Art. 23a ii) SGK „keine Grenzkontrollen zum Ziel haben“ dürften. Während die polizeilichen Kontrollen in den Niederlanden offen Einschränkungen nach Zahl der kontrollierten Züge pro Tag oder täglicher Dauer erführen, sei die Praxis in Deutschland deutlich intransparenter. Auch die nach Art. 25 ff. SGK eingeführten und von der Kommission abgesegneten übergangsweisen Grenzkontrollen und deren Verlängerung nach Art. 29 SGK kritisierte Brouwer. Die Kontrollen seien letztlich eine Anklage gegen die EU-Außenstaaten (allen voran Griechenland), die Grenze nicht ausreichend gesichert und so das gesamte Schengen-System in Gefahr gebracht zu haben. Schutzsuchende würden als Grenzverletzer*innen kriminalisiert und die Polizeikontrollen resultierten in „ethnic profiling“. Nötig sei ein „ganzheitlicher Ansatz“, der auch die Dublin-Verordnung und das GEAS einbeziehen müsse. In der Diskussion wurde sodann die Frage aufgeworfen, was denn von den EU-Außenstaaten erwartet würde. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Sich-Zurückziehen in kleinere Gemeinschaften wie Nationalstaaten womöglich so lange als „letzter Ausweg“ gesehen würde, wie Immigrant*innen als Bedrohung wahrgenommen würden.

Verflechtungen von Rassisums, Migration, Populismus und öffentlicher Wahrnehmung

Im nächsten Panel näherte sich Dr. des. Eddie Bruce-Jones, Birkbeck School of Law (London), an das Problem „Rassismus“ aus anthropologischer Perspektive an. Anhand von Gegenüberstellungen von Diskursen aus Europa und den Vereinigten Staaten bzw. dem deutschsprachigen und englischsprachigen Raum machte er deutlich, wie kontextabhängig die Betrachtungen seien und wies auf einige Übersetzungsfallstricke hin – nicht nur in sprachlicher, sondern auch in gesellschaftlicher bzw. politischer Hinsicht. Als Hauptbeispiel diente ihm die kürzlich geführte „leave“-Kampagne für den „Brexit“. Während das Betonen formeller Zusammengehörigkeitskriterien wie das der Staatsbürgerschaft nicht neu sei, so hätte man solch intensives Instrumentalisieren rassistisch und religiös motivierter Ängste für eine bestimmte politische Agenda bisher nicht beobachten können. Dabei müssten die Ängste noch nicht einmal expliziert werden, das „Spielen“ mit Stereotypen genüge bereits. Gerungen werde letztlich um eine Definition des „wir“ als diejenigen, denen es erlaubt sei, am öffentlichen Leben teilzuhaben. An den Input-Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an. U.a. wurde darauf hingewiesen, dass angesichts des Umstandes, dass der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund immer mehr zunehme, Kampagnen wie die „leave“-Bewegung immer weniger Erfolg zeitigen müssten. Einschränkend sei freilich anzumerken, dass die Gründe für eine Empfänglichkeit für rassistische Kampagnen vielfältig seien, was nicht zuletzt der Ausgang der aktuellen U.S.-Wahlen zeige. Weiter wurden u.a. die Verbindungen rechtspopulistischer Bewegungen zu nicht-nationalistischen Anti-Globalisierungsbewegungen und die deutsche Integrationsdebatte thematisiert.

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Christian Helmrich, Dynamik, Einwanderung, Gesellschaft, Herbsttagung, Migration, Netzwerk Migrationsrecht, Tagungsbericht, Tobias Brings-Wiesen
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