von SINTHIOU BUSZEWSKI

Foto Sinthiou BuszewskiDie russischen Hegemonie- und Gewaltgebärden schockieren die Welt. Die Metapher des Pulverfasses wird wieder bemüht. 100 Jahre nach dem Beginn des ersten Weltkrieges. Neben dem Angstgefühl vor einem neuen Krieg in Europa, wundere ich mich gleichzeitig über die zunächst verzweifelt wirkenden Gewaltgebärden Putins. Putin scheint wirklich wie aus einer anderen Welt. Rumpelstilzchen ärgert sich so sehr über die Europäische Union, die ihm seine eurasische Union kaputt zu machen droht. Und was soll erst sein, wenn die Ukraine Mitglied der NATO würde?

Der Großmacht-Nostalgiker schlägt die Hände über dem Kopf zusammen. Kommt es zur Integration der Ukraine, geht insbesondere die Krim mit ihren Gasvorkommen und den russischen Schiffen im Hafen von Sewastopol für Putin verloren. Dem Recht zum Trotz. Dann lieber Krieg. So scheint es. Hätte doch Chruschtschow 1954 die Krim nicht verschenkt!

Aber die Krim wurde an die Ukraine verschenkt. Sie ist Teil des Staatsgebietes eines souveränen Landes. Der Einsatz militärischer Gewalt (sowie die Androhung derselben) außerhalb der vertraglich vereinbarten Grenzen verstößt gegen das Gewalt- und das Interventionsverbot. Die parlamentarische Absetzung eines Präsidenten ändert daran nichts. Auch der am Montag im Sicherheitsrat wie ein weißes Kaninchen aus dem Hut gezauberte Brief vom sich noch als Staatsoberhaupt sehenden Wiktor Janukowitsch kann deshalb nicht als Legitimation für militärische Gewaltanwendung oder –drohung dienen. Janukowitsch ist seit dem 22. Februar nicht mehr Präsident der Ukraine und hat gleichzeitig jegliche Staatskontrolle (Stichwort: effective control) verloren. Auch der große Bevölkerungsanteil ethnischer Russen auf der Krim kann nichts an der rechtlichen Zugehörigkeit zur Ukraine ändern. Es besteht zwar theoretisch ein Recht auf Schutz von eigenen Staatsbürgern auf einem fremdem Territorium (Fremdenrecht). Doch die Anwendung von militärischer Gewalt bedarf wie immer eines Mandats des UN Sicherheitsrats oder eines Falles der Selbstverteidigung nach Art. 51 UNC. Beide Rechtfertigungen liegen nicht vor. Doch selbst wenn ein Recht bestünde eigene Staatsangehörige im Ausland auch mit militärischer Gewalt zu schützen, dann setzt dies eine drohende Gefahr etwa für Leib und Leben voraus. Es besteht aber keine solche gegenwärtige Gefahr (Jasper Finke) für die Russen auf der Krim (siehe auch ausführlich zu Art. 51 UNC und Intervention auf Einladung EJIL Talk).

Trotz des peinlichen Drangs zur ständigen Darstellung der eigenen Potenz – wie etwa durch olympische Winterspiele im subtropischen Sotchi (Ein Wintersportzentrum in Sibirien oder im Ural hätte jeder bauen können) oder die unvergessenen oben-ohne-Bilder, die zu viel viralem Spott einluden – überrascht es mich fast, dass es Putin oft gelingt, sich in eine derart starke Position zu pokern. Europa und allen voran Deutschland wissen nicht einmal, ob sie Sanktionen verhängen sollen. Und auf der Krim bewachen russisch aussehende [!] Soldaten zentrale Einrichtungen, es werden russische Pässe verteilt, russische Flaggen gehisst, die Übergangsregierung in Kiew nicht anerkannt und ein Referendum über die eigene Autonomie angesetzt. Eine autonome Krim würde Putin nicht nur ein starkes Druckmittel gegen die Regierung in Kiew geben, sondern gleichzeitig den Zugang zum schwarzen Meer und die Gasvorkommen sichern.

Völkerrechtlich gibt es nur in Extremfällen ein Recht auf Abspaltung von einem Staat (Sezessionsrecht), es steht dem Recht jedes Staates auf territoriale Integrität entgegen. Aber Völkerrecht scheint für Putin ohnehin lediglich ein Argumentationsangebot, ja ein Kostümverleih für die Putin-Show zu sein. Mal gibt er den Gegner einer internationalen Intervention in Syrien, wo inzwischen bis zu 140.000 Menschen getötet wurden, um nun zu zeigen, dass er auch die Rolle des Interventionsfreundes, des Menschenrechtsverteidigers und des Beschützers von Minderheiten gut beherrscht. Es wirkt wie ein schlechter Scherz: Russland schafft Fakten, droht und beeinflusst die politische Stimmung nach eigenem Gusto und die Folgen wiegen schwer. Man erinnere sich nur an Georgien 2008…

Wird in der Ukraine der Kampf zwischen dem Westen und Russland entschieden? Ich hoffe nicht, denn es sieht so aus, als ob Russland keine der Spielregeln beachtet und gerade deshalb gewinnt.

[Hinweis der Redaktion: Das Thema Krim-Krise ist auch Gegenstand eines weiteren Beitrags von Ralph Janik]
Gewaltverbot, Interventionsverbot, Krim, Putin, Russland, Sezession, Sinthiou Buszewski, Ukraine, Völkerrecht
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